Ab 1.1.2024 heben die dreizehn dem OBAV angeschlossenen Gemeinden ihre kommunalen Kadaversammelstellen auf. Die Sammelstellen werden regionalisiert und in Gelterkinden auf dem Zeughausareal komplett neu organisiert.
Warum wurde das gemacht? Im Sommer 2022 erkundigten sich verschiedene beim Oberbaselbieter Abfallverband (OBAV) angeschlossene Gemeinden nach einer neuen Lösung, da die eigene kommunale Kadaversammelstelle durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BL bemängelt und teilweise Sanierungsmassnahmen auferlegt wurden. Auf Antrag des Vorstandes beauftragte die OBAV-Delegiertenversammlung die Geschäftsstelle mit der Ausarbeitung eines Konzepts für eine regionale Kadaversammelstelle. In Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe wurde dieses ausgearbeitet und im August 2023 den Gemeinden zur Stellungnahme zugestellt. Da grundsätzlich die Gemeinden für die Kadaversammelstellen zuständig sind, werden dafür auch Anpassungen der OBAV-Statuten erforderlich. Diese sind durch die Einwohnergemeindeversammlungen aller angeschlossenen Gemeinden zu beschliessen, was aktuell im Gange ist. Mit der regionalisierten Lösung sind zwar ebenfalls Investitionen erforderlich. Diese sind jedoch um ein Vielfaches kleiner, im Vergleich zu den erforderlichen Investitionskosten bei den bisherigen kommunalen Sammelstellen. Die regionalisierte Sammelstelle entspricht den kantonalen Vorschriften.
Wie sieht die neue Lösung aus?
Annahme der Kadaver
Die Kadaversammelstelle ist während den Öffnungszeiten durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Gelterkinden betreut, d.h. es erfolgt eine kontrollierte Annahme der Kadaver (bis max. 50 kg) gemäss kantonalen Vorschriften.
Neuer Standort
Gelterkinden, Zeughausareal, bei Rünenbergerstrasse 37
Öffnungszeiten
Montag – Freitag, 07.00 – 08.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Die Sammelstelle (abschliessbarer Container) ist ausserhalb dieser Öffnungszeiten geschlossen und es ist verboten Kadaver zu deponieren. Die Vereinbarung von Abgabeterminen ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist ausgeschlossen.
Kosten für Private
CHF 3.00 pro Kilo exkl. MWST (im Minimum CHF 3.00)
Zahlung vor Ort
Bar, TWINT, Kredit- und Postkarte (auf Rechnung ist nicht möglich)
Wichtig
Gemeindewerkhöfe, Polizei und Jagdaufseher haben auch ausserhalb der Öffnungszeiten Zutritt zur Sammelstelle
Gemeinden
Die kommunalen Sammelstellen der Gemeinden Anwil, Böckten, Gelterkinden (beim Werkhof), Hemmiken, Kilchberg, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rünenberg, Tecknau, Wenslingen und Zeglingen werden per 31. Dezember 2023 aufgehoben. Es ist untersagt, dort Kadaver zu deponieren.
Zufahrt
Ergolzstrasse – Dorfplatz – Marktgasse - Tecknauerstrasse – Rünenbergerstrasse – Zeughausareal